Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AOK ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://stress-im-griff.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit vorgenannter Richtlinie vollständig vereinbar.

Die Seite mit Informationen in Leichter Sprache wird bis Februar 2021 aktualisiert und mit detaillierteren Informationen versehen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.

Zur Erstellung dieser Erklärung wurde ein detaillierter Prüfbericht über die Barrierefreiheit dieser Website zugrunde gelegt. Die in diesem Prüfbericht genannten Anforderungen, die nicht erfüllt waren, wurden anschließend durch technische, methodische und redaktionelle Überarbeitung soweit verbessert, dass sie als erfüllt angesehen werden.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.01.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen:

Barriere melden

Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin

Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann dort ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Antrag auf Schlichtungsverfahren

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Die AOK macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Experten arbeiten daran.

Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.

Zum Beispiel:
• Es gibt Infos in Leichter Sprache.
• Es gibt Gebärden-Sprache-Videos.
• Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen.

Nicht barriere-frei sind zum Beispiel:
• Sie müssen den Text gut erkennen können.

Das ist zum Beispiel schwierig,
wenn Sie durch die Farben die Schrift nicht gut erkennen.

• Es gibt Dateien,
die nicht barriere-frei sind.

Die AOK beachtet dabei die Vorschriften für Barriere-Freiheit.

Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:

• das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
BGG ist die Abkürzung
für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

In dem BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss
Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.

Das muss auch die AOK beachten.

• die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0
BITV ist die Abkürzung für
die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

In der BITV 2.0 steht zum Beispiel,
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.

Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:
• Das ist gut.
• Das ist nicht so gut.
Dann können Sie uns schreiben.

Das ist unsere Adresse:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10 178 Berlin

Oder schreiben Sie uns,
welche Barriere das ist:
Barriere melden

Sie müssen auf Barriere melden klicken.
Dann öffnet sich ein Formular.
Da können Sie uns dann alles aufschreiben.

Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle

Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.

Ein Rollstuhl-Fahrer kann zum Beispiel
nicht in das Gebäude kommen.
Es gibt keine Rampe.
Es gibt die Schlichtungs-Stelle.

Schlichtung bedeutet:
• sich einigen
• sich vertragen

  1. Es gibt eine Barriere bei einem Amt.
    2. Sie haben sich bei dem Amt beschwert.
    3. Die Barriere bleibt.

Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.

Sie können eine Schlichtung beantragen.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Sie können den Antrag
• in Leichter Sprache stellen.
• in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Hier ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10 117 Berlin

Hier ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
030 - 1 85 27 - 28 05

Hier ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de